Einzelmaßnahme

Gefördert werden gezielte Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Gebäuden, insbesondere an der Gebäudehülle. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen.

Förderfähige Maßnahmen im Überblick

Wärmedämmung der Gebäudehülle, z. B. an:

  • Außenwänden
  • Dachflächen
  • Geschossdecken
  • Bodenplatten
  • sowie die Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden

Fenster, Türen und Tore:

  • Austausch oder erstmaliger Einbau von energieeffizienten Fenstern, Außentüren und Außentoren

Sommerlicher Wärmeschutz:

  • Installation oder Austausch von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtnutzung

Klimafreundliche Heizsysteme:

  • Kauf und Installation einer neuen, umweltfreundlichen Heizungsanlage

Heizungsoptimierung:

  • Maßnahmen wie z. B. der hydraulische Abgleich zur Steigerung der Effizienz bestehender Heizsysteme


Wichtig für die Antragstellung

Für die Beantragung der Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich.


Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei allen Schritten – von der Auswahl geeigneter Maßnahmen bis zur Antragstellung.


Der Bauantrag/-anzeige des Sanierungsobjektes muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung min.5Jahre zurück liegen !

Unterschiede in der Förderlandschaft:

Heizungstausch vs. Einzelmaßnahmen


Bei der energetischen Sanierung wird zwischen zwei Förderwegen unterschieden:

  • Förderung des Heizungstausches (Antrag über KfW)
  • Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen (Antrag über BAFA)

1. Förderung des Heizungstausches

Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz können Förderungen von bis zu 70 % der Investitionskosten in Anspruch genommen werden.

Die Förderbausteine im Überblick:

  • 30 % Basisförderung
    Für alle Antragstellenden – unabhängig von Einkommen oder Heizungsart.
  • 30 % Einkommensbonus
    Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem
    zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
    Für den Austausch funktionsfähiger:
  • Biomasse- oder Gasheizungen (älter als 20 Jahre)
  • Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizungen
     
    Hinweis: Der Bonus beträgt bis zum 31.12.2028 noch 20 % und wird anschließend alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert.
  • 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen
    Wenn als Wärmequelle
    Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder natürliche Kältemittel zum Einsatz kommen.
  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag
    Als Pauschale für besonders emissionsarme Biomasseheizungen.


Kumulierung der Förderungen

Die genannten Förderkomponenten sind kombinierbar, jedoch maximal bis zu einer Gesamtförderung von 70 % der förderfähigen Kosten.


So läuft der Förderprozess Schritt für Schritt ab:


1. Energieeffizienz-Experten beauftragen

Bevor Sie einen Zuschuss beantragen können, müssen Sie uns als qualifizierte Energieeffizienz-Experten beauftragen. Wir erstellen für Sie die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese enthält unter anderem:

  • Details zur geplanten Heizungsanlage
  • Die förderfähigen Gesamtkosten
  • Den Nachweis, dass alle technischen Mindestanforderungen erfüllt werden


2. Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen

Für den Antrag benötigen Sie einen Vertrag mit einem Fachunternehmen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Das bedeutet:

  • Der Vertrag tritt erst dann in Kraft, wenn Sie die Förderzusage der KfW erhalten haben.
  • Der Vertrag muss außerdem ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten, das innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt.


3. Antrag online stellen

Sobald Sie die BzA erhalten und den Vertrag abgeschlossen haben, können Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen – noch bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.


4. Maßnahme umsetzen

Nach Erhalt der Förderzusage dürfen Sie mit der Umsetzung starten. Wichtig:
Sie haben ab dem Zeitpunkt der Zusage 36 Monate Zeit, um das Vorhaben vollständig abzuschließen.


5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie den Nachweis über die Durchführung erbringen:

  • Sie erhalten von uns als Energieeffizienz-Experten die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
  • Sie laden alle Rechnungen über förderfähige Kosten im KfW-Portal hoch.
  • Falls notwendig, fügen Sie weitere Nachweise für Boni bei – zum Beispiel für den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus.


Gerne begleiten wir Sie durch alle Schritte – sprechen Sie uns einfach an.



2. Förderung einzelner Effizienzmaßnahmen


Für gezielte Modernisierungen an Bestandsgebäuden werden folgende Maßnahmen mit jeweils 15 % Zuschuss gefördert:

  • Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle
    (z. B. Außenwände, Dachflächen, oberste Geschossdecken oder Bodenflächen)
  • Austausch oder Erneuerung von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz
    durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtnutzung
  • Einbau, Erneuerung oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
    inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung
  • Installation digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
    (z. B. „Efficiency Smart Home“-Technologien)
  • Heizungsoptimierung
    z. B. durch hydraulischen Abgleich oder den Austausch ineffizienter Heizungspumpen

Zusätzlicher Bonus möglich

  • +5 % iSFP-Bonus
    Wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % –
    gilt jedoch nicht für Heizungsförderungen.



Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Antragsstellung !!!