Energieausweis (V/B)

Ein gültiger Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie verpflichtend vorgelegt werden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – worin liegt der Unterschied?

  • Bedarfsausweis:
    Ermittelt den
    theoretischen Energiebedarf des Gebäudes auf Basis der Bauweise, Anlagentechnik und energetischen Qualität der Gebäudehülle – unabhängig vom Nutzerverhalten.
  • Verbrauchsausweis:
    Bewertet den
    tatsächlichen Energieverbrauch, der sich aus den realen Verbrauchsdaten der Bewohner über die letzten drei Jahre ergibt.


Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner und kann für bestehende Wohngebäude ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Baujahr ab 1978 oder
  • Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder
  • Nachweis einer Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung von 1977

Wichtig: Für denkmalgeschützte Immobilien ist in der Regel kein Energieausweis erforderlich.

Ein Verbrauchsausweis ist die kostengünstigere Variante, sofern die genannten Kriterien erfüllt sind.


Welche Unterlagen benötige ich für den Verbrauchsausweis?

Für die Ausstellung benötigen Sie die Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsdaten (Öl, Gas, Holz, Pellets etc.) der letzten drei Jahre. Ergänzend sind allgemeine Gebäudedaten erforderlich, wie:

  • Baujahr
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Art der Heizungsanlage

Diese Angaben sind in der Regel problemlos verfügbar.


Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Er basiert auf einer technischen Analyse baulicher Merkmale wie:

  • Baujahr und Gebäudetyp
  • Dämmstandard und Fensterqualität
  • Heiztechnik und Gebäudemaße

Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für:

  • Neubauten
  • Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen

Er enthält Kennwerte zum Endenergie- und Primärenergiebedarf. Ein hoher Primärenergiebedarf weist auf die Nutzung weniger umweltfreundlicher Energieträger hin.


Welche Informationen werden für den Bedarfsausweis benötigt?

Zur Berechnung werden folgende Daten benötigt:

  • Baujahr und energetischer Zustand des Gebäudes
  • Angaben zu Dach, Fassade, Fenstern, Keller
  • Informationen zur Heizungsanlage
  • Maße der beheizten Flächen (Länge, Breite, Raumhöhe)

Diese Daten können in der Regel aus Bauplänen oder Ihrer Bauakte entnommen werden.

Wenn du möchtest, kann ich dir aus diesen Texten auch einen übersichtlichen Flyer oder eine Website-Sektion gestalten.


Achtung bei Energieausweisen zum Billigpreis!

Einige Anbieter versprechen Energieausweise zum Spottpreis – oft genügt das Ausfüllen eines Online-Fragebogens zum Energieverbrauch der letzten drei Jahre, und kurz darauf liegt der fertige Ausweis im Briefkasten. Doch Vorsicht: Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben haften im Zweifelsfall Sie als Eigentümer.

Unsere Empfehlung: Setzen Sie auf eine qualifizierte Energieberatung mit Vor-Ort-Besichtigung. So stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten fachgerecht erfasst werden und Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.


Worauf Sie bei einem seriösen Energieausweis achten sollten:

  • Individuelle Modernisierungsempfehlungen sind Pflicht – unabhängig davon, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.
  • Vor-Ort-Prüfung der Bausubstanz sowie der Heizungsanlage durch den Aussteller sollte selbstverständlich sein.
  • Fehlende Hinweise zu Sanierungsmöglichkeiten machen den Ausweis ungültig.
  • Ausschlüsse oder Absprachen, die Sanierungsempfehlungen im Ausweis bewusst weglassen, sind rechtlich nicht zulässig.

Vertrauen Sie auf Fachkompetenz statt auf Schnelllösungen – für rechtliche Sicherheit und fundierte Aussagen zum energetischen Zustand Ihrer Immobilie.


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